Coaches


Unser Team wird stetig grösser. Absolventinnen und Absolventen unserer Ausbildungen haben die Möglichkeit, sich dem Kompetenzzentrum anzuschliessen und Teil eines wachsenden Netzwerks engagierter Coaches zu werden, die gemeinsam Kinder und Familien stärken.








Alle Coaches müssen vor Vertragsunterzeichnung mit dem Kompetenzzentrum einen Sonderprivatauszug vorlegen.


Was ist ein Sonderprivatauszug?
Ein Sonderprivatauszug ist ein Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister. Er gibt darüber Auskunft, ob es einer Person untersagt ist, eine Tätigkeit mit Minderjährigen oder mit besonders schutzbedürftigen Personen auszuüben oder mit solchen in Kontakt zu treten. Im Sonderprivatauszug sind alle von einem Gericht gefällten rechtskräftigen Strafurteile gegen Erwachsene und Jugendliche sichtbar, die Verbote zum Schutz von Minderjährigen, schutzbedürftigen Personen oder im Gesundheitsbereich von Patientinnen und Patienten enthalten. 


Diese Verbote werden u.a. wegen Sexualdelikten aber auch wegen schwerer Gewaltdelikten (schwerer Körperverletzung, Mordes, Verstümmelung weiblicher Genitalien) ausgesprochen. Namentlich handelt es sich bei diesen Verboten um altrechtliche Berufsverbote, altrechtliche Tätigkeitsverbote, Tätigkeitsverbote und Kontakt- und Rayonverbote, die zum Schutz von besonders schutzbedürftigen Personen und Minderjährigen oder die für Berufstätige im Gesundheitsbereich mit direktem Patientenkontakt ausgesprochen wurden. 

-> Quelle Kinderschutz.ch


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